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Kosten

Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Als Kassensitz-Praxis übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Psychotherapie-Sitzungen entsprechend des gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).

 

Für GKV-Patienten fallen in der Regel keine Zusatzkosten an, da die Behandlung vollständig von der Krankenkasse erstattet wird.

 

Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Sitzung Ihre Krankenversicherungskarte mit. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Private Psychotherapie-Abrechnung

Für Privatpatienten oder Patienten ohne Kassenleistungen erstelle ich eine private Rechnung basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Die Gebühren richten sich nach der Dauer und Komplexität der Therapie-Sitzung. Die Kosten können in der Regel von der privaten Krankenversicherung zurückerstattet werden.

Es empfiehlt sich, vor Beginn der Therapie eine Kostenübernahmeerklärung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einzuholen, um sicherzustellen, dass die Sitzungen abgedeckt sind.

Selbstzahler

Der Selbstzahler-Tarif orientiert sich an den GOP-Sätzen, kann jedoch individuell angepasst werden. Dies bietet Patienten, die die Kosten der Therapie selbst tragen möchten oder müssen, mehr Flexibilität.

 

Die Höhe der Gebühren wird in einem persönlichen Vorgespräch festgelegt, wobei die finanziellen Möglichkeiten des Patienten berücksichtigt werden. Selbstzahler sind unabhängig von den Genehmigungsverfahren der Krankenkassen.

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